Am 11. Juli 2024 hat das Bundesministerium der Justiz (BMJ) erste Vorschläge zur zivilrechtlichen Flankierung des Gebäudetyp-E mitgeteilt. Mit dem Gebäudetyp-E-Gesetz soll einfaches und innovatives Bauen in Deutschland erleichtert werden.
Quelle: Baubranche aktuell
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